KfW Effizienzhaus 55 ist die Bezeichnung für ein Energiesparhaus, dass festgelegte Kritierien erfüllen muss, um von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert zu werden. Das Effizienzhaus 55 darf nur 55 Prozent der nach Energieeinsparverordnung (EnEV) gültigen Höchstwerte hinsichtlich Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust erreichen. Der Nachweis der Werte wird durch ein Sachverständigengutachten erbracht. Der Jahresprimärenergiebedarf muss 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche entsprechen.
Der äußerst niedrige Jahresprimärenergiebedarf von 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche ist zum Beispiel durch Kombination folgender Maßnahmen zu erreichen: