Nach Nr. 2.1 der Förderrichtlinien vom 5. Dezember 2007 werden folgende innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien besonders gefördert:
Zu den näheren technischen Anforderungen wurden am 17. April 2007 vom Bundesumweltministerium Ausführungsbestimmungen erlassen, die auch nach den jetzigen Förderrichtlinien weiterhin anzuwenden sind.
(Die bisher geltende Beschränkung der Förderung auf maximal 70 Solarkollektoranlagen im Jahr 2007 besteht gemäß Änderungsrichtlinie vom 19. September 2007 (BAnz. Seite 7638) nicht mehr.)
Große Solarkollektoranlagen sind kundenspezifisch gefertigte Anlagen. Sie müssen eine Kollektorfläche von 20 Quadratmeter bis 40 Quadratmeter aufweisen und die gelieferte Wärme effektiv der Raumheizung oder Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche zuführen.
Wichtig: Sofern die Anlage nicht mindestens 20 Quadratmeter groß ist oder das Wohngebäude nicht mindestens drei Wohneinheiten aufweist, ist eine Antragstellung im Rahmen der Innovationsförderung nicht möglich. Eine Förderung erfolgt dann nur über die Basisförderung. Nähere Informationen hierzu und das erforderliche Antragsformular finden Sie unter „Solarthermie“.
Sofern die Voraussetzungen für die Innovationsförderung vorliegen (mindestens 20 Quadratmeter Kollektorfläche und mindestens drei Wohneinheiten!), beträgt die Förderung 210 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Der Antrag für die Innovationsförderung von großen Solarkollektoranlagen ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie unter „Formulare“, siehe links.
Zusätzlich zu den genannten Anforderungen muss die Auslegung der großen Solarkollektoranlagen durch Systemsimulation erfolgen. Der durch diese Simulation berechnete Kollektorwärmeertrag muss größer als der nach Anlage 1 der Ausführungsbestimmungen zu ermittelnde Mindestkollektorertrag sein.
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Ist die Solarkollektoranlage größer als 40 Quadratmeter so ist die Innovationsförderung bei der KfW zu beantragen.
Förderfähig sind Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 40 Quadratmeter. Der Fördersatz beträgt 210 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Der Antrag für Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie unter „Formulare“, siehe links.
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Förderfähig sind Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 40 Quadratmeter. Der Fördersatz beträgt 210 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Der Antrag für die Förderung einer Solarkollektoranlage zur Kälteerzeugung ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie unter „Formulare“, siehe links.
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: