1. Basisförderung von Biomasseanlagen
Im Rahmen der Basisförderung förderfähig können die Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung gefördert werden, wenn sie folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
a. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzpellets
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung.
Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:
Zu den förderfähigen Pelletkesseln gehören auch Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
b. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln
Die Förderung beträgt pauschal 3.500 Euro je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über ein Mindestspeichervolumen von 30 Litern je Kilowatt Nennwärmeleistung verfügen.
Zu den förderfähigen Holzhackschnitzelanlagen gehören auch Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
c. Handbeschickte Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW
Förderfähig sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (staubförmige Emissionen: 15 mg /m³), die über ein Mindestpufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung verfügen. Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro je Anlage.
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Biomasseanlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonus-Förderungen bezuschusst werden:
Regenerativer Kombinationsbonus
Zusätzlich zur Basisförderung für die Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage können Sie einen Bonus erhalten, sofern Sie gleichzeitig eine förderfähige Solaranlage für die Raumheizung und Warmwasserbereitung oder eine Solaranlage für die reine Warmwasserbereitung errichten (Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Bonusförderung).
Effizienzbonus
Der Effizienzbonus kann zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden, wenn die förderfähige Biomasseanlage einem besonders effizient gedämmten Wohngebäude dient.